Stiftungszweck

Unter dem Namen "Stiftung Zürcher Kinder- und Jugendheime" besteht im Sinne von Art. 80 ff. ZGB eine gemeinützige Stiftung mit Sitz in Zürich. 

Die Stiftung zkj bezweckt die Weiterführung der bisher von der Stadt Zürich geführten Kinder- und Jugendheime.

Sie führt ein differenziertes und qualitativ hochstehendes Angebot von ambulanten, stationären und teilstationären sozial- und sonderpädagogischen Einrichtungen.

Sie verfolgt das Ziel, junge Menschen mit beeinträchtigten Entwicklungschancen, insbesondere aus Stadt und Kanton Zürich, auf dem Weg in ein sinnvolles und selbständiges Leben zu unterstützen und namentlich auf das Berufsleben vorzubereiten.

Die Stiftung kann weitere Einrichtungen aufbauen, übernehmen und betreiben oder Einrichtungen, die zur Erfüllung des Stiftungszweckes nicht mehr benötigt werden, aufheben.

Art. 2 der Stiftungsurkunde vom 18. November 1998