Gesamtarbeitsvertrag

Zwischen der Stiftung Zürcher Kinder- und Jugendheime und dem Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) besteht ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV), der für alle voll-, teilzeitlich und befristet beschäftigten Mitarbeitenden, für die Lehrlinge und die Personen in Ausbildung gültig ist.

Der GAV sichert das Koalitionsrecht, ermöglicht die Bildung einer Personalkommission, garantiert einen Sozialplan im Falle von Massenentlassungen und regelt das Verfahren bei Meinungsverschiedenheiten.

Ein fortschrittliches Anstellungsreglement mit Anhängen (Lohnreglement, Arbeitszeitmodelle und Zulagen) bildet Teil des GAV. Es regelt beispielsweise einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von 16 Wochen nach der Geburt und selbstverständlich gleichen Lohn für Frauen und Männer für gleichwertige Arbeit.